Informationen zu Kooperationsklassen
Kooperationsklassen haben an unserer Schule eine lange Tradition. Seit vielen Jahren arbeiten wir zur Inklusion einzelner Kinder mit der Dr.-Dittrich-Schule (DDS) Pegnitz zusammen, um Kinder mit einem zumeist geringen einseitigen Förderbedarf möglichst erfolgreich an der Grundschule unterrichten zu können. Den Inklusionsgedanken leben wir dahingehend, dass auch Kinder mit Beeinträchtigungen eine Chance zum Lernen an der Regelschule erhalten sowie soziale Teilhabe erfahren. In unterschiedlichen Jahrgangsstufen existieren demensprechend Kooperationsklassen bei uns im Schulhaus. Davon unabhängig finden sich in diversen Klassen einzelne Kinder mit Förderbedarf. Ob einzelnen Kindern eine zusätzliche Förderung zusteht, ergibt sich aus einem vorher erstellten Gutachten des Förderzentrums anhand eines Tests, der von den Eltern beantragt wurde. Diese Kinder müssen die Anforderungen der Grundschule im Wesentlichen erfüllen.
In einer „Kooperationsklasse“ werden einzelne Schüler*innen (in der Regel 3) mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Lernen oder geistige Entwicklung) zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Während sich für den Großteil der Klasse keine Änderungen im Vergleich zu den anderen regulären ersten Klassen ergeben, erhalten die Kinder mit Förderbedarf eine stundenweise Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD). Im Fall der Grundschule Pegnitz werden die Kinder mit Förderbedarf durch eine Lehrkraft der DDS mehrmals pro Woche einzelne Stunden parallel zum regulären Unterricht in der Kleingruppe gefördert. Für diese Kinder liegt ein individueller Förderplan vor, der ihnen dabei helfen soll, die Lernziele der Jahrgangsstufe zu erreichen.
Die Koop-Klasse wird genauso wie die Parallelklassen nach dem Lehrplan für die Grundschule unterrichtet. Die Klassenleitungen der Stadt- und Siedlungsschule treffen sich schulhausbezogen in der Regel wöchentlich zu intensiven Teamsitzungen, in denen die Unterrichtsthemen gemeinsam geplant werden und Lernzielkontrollen/Proben erarbeitet und nach gleichem Maßstab bewertet werden. Absprachen auf Jahrgangsstufenebene, die professionelles pädagogisches Handeln auszeichnen, sind schulhausintern in allen Jahrgangsstufen angeraten, aber nicht verpflichtend, um jeder Lehrkraft/Klasse den nötigen pädagogischen Freiraum zur Gestaltung des Unterrichts einzuräumen. Grundlage in allen Klassen ist der amtliche Lehrplan, dessen Lerninhalte individuell auf das Schuljahr verteilt werden können. Die Kinder einer Koop-Klasse lernen daher genauso wie Kinder in anderen Klassen.
Unterstützung erfahren die Lehrkräfte durch die Fachkräfte des MSD und durch unsere Beratungslehrkraft, Frau Rost. Beide übernehmen weitreichende Beratungs- und Betreuungsaufgaben.
Inklusion ist zum einen eine Frage der inneren Haltung, zum anderen ist laut Art. 2 Abs. 2 Satz 1 BayEUG „inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen“. Hervorgehobenes Ziel ist es in jedem Fall, dass ein noch bestehender sonderpädagogischer Förderbedarf mit Unterstützung des MSD kompensiert werden kann.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden.