Termine des Schuljahres 2011/
2012
Freitag, 17.2.12
Ausgabe Zwischenzeugnisse
Montag, 20.2. bis Freitag 24.2.
Faschingsferien
Dienstag und Mittwoch,
12. März und 13. März 2012
Schuleinschreibung
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Ansprechpartner
bei Notfällen, Gewalt und Sexualdelikten an der Schule
v
jeder Lehrer / jede
Lehrerin des Vertrauens
v
Beratungslehrerin Frau
Gisela Engel
09241-16 66
0151-25932787
v
Rektor
Wolfgang Leipert
09241-16 66
v
Elternbeirat – Frau
Brigitte Schoberth
09241-724810
v
Schulpsychologe Herr
Peter Knapp
09270-84 58 o.
0151-578 635 4
v
Polizei Pegnitz
09241-99 06-0
v
Polizei Pegnitz – Herr
Frömel
09241-99 06-13
v
Jugendamt Bayreuth
0921-728 179
v
Gesundheitsamt Bayreuth
0921-728 238
v
AVALON – Prävention e.
V.
0921-51 25 25
v
Kinderschutzbund: Nummer
gegen Kummer:
Elterntelefon:
0800-111 0 550
Kindertelefon:
0800-111 0 333
v
Telefonseelsorge
0800-111 0 111
v
Frauenhaus Bayreuth
über Caritasverband e. V.
0921-211 16
v
Online-Beratungsangebot für
Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung www.bke-beratung.de
Schulleitung
Volksschule
Pegnitz
(Grundschule)
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Liebe Eltern von Schülerinnen und Schülern
der 4. Klassen, Pegnitz, 09.02.2011
auf Anregung der Klassenelternsprecher haben Schulleitung und
Elternbeirat auch heuer wieder für Sie die wichtigsten Informationen
und Termine für den Übertritt kurz zusammengestellt. Weitere
Informationen erhalten Sie direkt bei den Schulen (s. a. Infoabende) und
im Internet
(z.B.
http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/uebertritt/
oder http://note1plus.de ).
ende in Pegnitz / Auerbach /
Ü
bertrittswillige Schüler müssen
rechtzeitig an ihrer neuen Schule angemeldet werden - egal, ob das Kind
"geeignet" ist oder den Probeunterricht besuchen muss. Einer
der Erziehungsberechtigten benötigt für die Anmeldung folgende
Unterlagen:
Übertrittszeugnis
Geburtsschein oder Geburtsurkunde
Eventuell: Bescheinigung bei anerkannter Legasthenie oder
Lese-Rechtschreibschwäche
Anmeldezeitraum sowohl für Realschule Pegnitz als auch für
Gymnasium Pegnitz: 09. – 13. Mai 2011.
Voraussetzungen
Generell zählen für das Übertrittszeugnis die Noten in Deutsch,
Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
F
ür den Übertritt an das Gymnasium
gilt: bis zum Notendurchschnitt 2,33 uneingeschränkt möglich,
ansonsten möglich nach bestandenem Probeunterricht, also mit 3 und 4 in
Deutsch und Mathematik.
Eltern entscheiden nach einem Beratungsgespräch, wenn im
Probeunterricht 4 und 4 erreicht wird.
F
ür die Realschule
gilt: bis zum Notendurchschnitt 2,66 uneingeschränkt möglich
(D, M, HSU).
Ab 3,00 muss der Probeunterricht in Deutsch und Mathematik
voll bestanden werden, also mit 3 und 4.
Eltern entscheiden nach einem Beratungsgespräch, wenn im
Probeunterricht 4 und 4 erreicht wird.
F
ür die Hauptschule
sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass an dieser Schulart über die M-Klassen ein mittlerer
Bildungsabschluss erworben werden kann. Ein Übertritt in die 5. Klasse
Realschule bzw. Gymnasium ist auch nach der 5. Klasse Hauptschule noch möglich.
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G
rundsätzlich bekommt jeder
Schüler ein Übertrittszeugnis (ausgestellt zum 2. Mai 2011). Übertrittszeugnis
und Zwischenzeugnis sind identisch. Als Zwischeninformation wird am 21.
Januar 2011 eine entsprechende Mitteilung an alle 4. Klass-Eltern
ausgegeben.
Schulleitung Elternbeirat
gez. Wolfgang Leipert, Rektor gez.
Brigitte Schoberth, Elternbeiratsvorsitzende
Schulberatung
Folgende
Beratungslehrer/innen, Schulpsychologen/innen, Beratungsrektor/innen
sind
für die Grundschule Pegnitz zuständig